VERHINDERUNGSPFLEGE
Auch pflegende Angehörige sind mal krank, verreisen oder haben Termine. Der Pflegebedürftige, der normalerweise in seinem Zuhause gepflegt wird, hat in diesem Fall Anspruch auf Vertretung, die sogenannte Verhinderungspflege. Als ambulanter Pflegedienst unterstützen wir in dieser Zeit und kommen zum Patienten nach Hause.
Die Verhinderungspflege wird gemäß §39 Sozialgesetzbuch XI von der Pflegeversicherung übernommen. Sie erstattet die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe, wenn der Pflegebedürftige einen Pflegegrad der Stufe 2 bis 5 hat. Gerne beraten wir Sie.
Leistungen der Verhinderungspflege
Je nach Einstufung des Pflegegrades etwa:
- Hilfestellung beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Essens- und Flüssigkeitsaufnahme
- umfassende Körperpflege (Ganzkörperwäsche, Mundhygiene)
- Verbandswechsel und Wundversorgung
- Injektionen (intramuskulär und subkutan), z.B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Stellen und Gabe von Medikamenten
- Dekubitusbehandlung
- Katheterwechsel und Blasenspülung
- Stomaversorgung
- u.v.m.